Amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Absatz 3 E-GovG.
Das Parlamentarische Datenschutzkomitee verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken
Die Verifizierung von in elektronischer Form vorliegenden Dokumenten (amtssignierte Schriftstücke) des Parlamentarischen Datenschutzkomitees ist dem Prüfhinweis im Signaturblock des Dokuments entsprechend über das Prüfservice möglich unter https://www.signaturpruefung.gv.at.
Für in Papierform vorliegende amtssignierte Schriftstücke bietet das Parlamentarische Datenschutzkomitee Empfänger:innen von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken des Parlamentarischen Datenschutzkomitees folgende Möglichkeiten zur Vorlage einer Echtheitsprüfung:
Postalische Zusendung an das PDK oder persönliche Abgabe
- Parlamentarisches Datenschutzkomitee
Löwelstraße 14
1010 Wien - Zusendung des eingescannten Schriftstückes als E-Mail
postfach@pdk.gv.at
Das Parlamentarische Datenschutzkomitee prüft, ob es sich bei dem Dokument um seine Erledigung handelt, und beantwortet die Anfrage:
- Im Fall der positiven Prüfung mit: „Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt vom Parlamentarischen Datenschutzkomitee und ist inhaltlich unverändert.“ mit schriftlicher Erledigung.
- Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: „Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte vom Parlamentarischen Datenschutzkomitee nicht verifiziert werden.“
Für die Durchführungsdauer einer solchen Überprüfung sichert das Parlamentarische Datenschutzkomitee eine Erledigung innerhalb von 1 bis maximal 2 Wochen zu.