Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, die der Aufsicht des Parlamentarischen Datenschutzkomitees unterliegen, haben die von ihnen benannten Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 Abs. 7 DSGVO an das Parlamentarische Datenschutzkomitee zu melden.
In der Meldung sollten jedenfalls die Bezeichnung des Verantwortlichen sowie der Name und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten genannt werden.
Die Meldung kann per E-Mail an postfach@pdk.gv.at, via ELAK-Schnittstelle oder postalisch an „Parlamentarisches Datenschutzkomitee, Löwelstraße 14, 1010 Wien“ erfolgen.


