Meldung von Datenschutzverletzungen

Inhaltsverzeichnis dieses Artikels

Eine „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ (auch „Data Breach“ genannt) wird in der DSGVO definiert als eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von bzw. zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden (Art. 4 Z 12 DSGVO).
Zuständigkeit des PDK

Meldeverpflichtung

Im Fall einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten sind Verantwortliche gemäß Art. 33 DSGVO verpflichtet, diese unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Für Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten im Anwendungsbereich des § 35a Abs. 1 und 2 DSG ist das Parlamentarische Datenschutzkomitee zuständig.

Eine Meldung kann unterbleiben, wenn die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich zu keinem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt.

Hat die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, hat der Verantwortliche auch die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung zu benachrichtigen, sofern keine Ausnahme im Sinne des Art. 34 Abs. 3 lit. a bis c DSGVO vorliegt.

Musterformular für die Meldung von Datenschutzverletzungen

Das Parlamentarische Datenschutzkomitee stellt für die Meldung ein unverbindliches PDF-Formular zur Verfügung:

PDF-Formular Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß Art. 33 DSGVO

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Die Meldung kann per E-Mail an postfach@pdk.gv.at, via ELAK-Schnittstelle oder postalisch an „Parlamentarisches Datenschutzkomitee, Löwelstraße 14, 1010 Wien“ erfolgen.

Kontakt

Weiterführende Informationen zu den Pflichten des Verantwortlichen

Nähere Informationen zu den Pflichten des Verantwortlichen im Zusammenhang mit Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten finden Sie in den Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses:

EDSA, Leitlinien 9/2022 für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der DSGVO, Version 2.0

Details

EDSA, Leitlinien 1/2021 zu Beispielen für die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, Version 2.0

Details

EDSA, Summary: Personal data breaches, what to do

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Eingaben an das PDK

  • Meldung Datenschutzbeauftragte

    Informationen zur Meldung von benannten Datenschutzbeauftragten.
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  • Anregung eines amtswegigen Prüfverfahrens

    Informationen über die Möglichkeit zur Anregung eines amtswegigen Prüfverfahrens.
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  • Datenschutzbeschwerde

    Informationen und Musterformular zur Einbringung einer Datenschutzbeschwerde beim PDK.
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