Entscheidungen des Parlamentarischen Datenschutzkomitees von grundsätzlicher Bedeutung für die Allgemeinheit sind gemäß § 35e Abs. 3 in Verbindung mit § 23 DSG unter Beachtung der Geheimhaltungsgründe gemäß § 6 Abs. 1 IFG in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Entscheidungen werden im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht.
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- Dokument öffnen25.6.2025
Bescheid vom 25.6.2025, GZ: 2025-0.268.011 (rechtskräftig)