Das Parlamentarische Datenschutzkomitee hat gemäß § 35e Abs. 3 in Verbindung mit § 23 DSG bis zum 31. März eines jeden Jahres einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Präsidenten des Nationalrates vorzulegen. Der Tätigkeitsbericht ist auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die Tätigkeitsberichte werden sowohl hier als auch auf data.gv.at veröffentlicht.